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Unsere "Spielregeln" (AGB):Liebe Gäste, Die gültigen Preise und Öffnungszeiten sind dem Aushang an der Kasse und unseren Infoblättern zu entnehmen. Die Kassenschlusszeiten und die Hinweise unseres Personals zum Ende des Hallenbetriebes sind zu beachten. Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen und bei Verlust nicht ersetzt. Die Spielgeräte dürfen aus hygienischen Gründen nur mit Socken betreten werden. Wer Socken vergessen hat, kann welche an der Kasse preiswert erwerben. Die Halle ist mit einem Feuer- und Rauchfrühwarnsystem ausgestattet. Daher ist in der Halle, sowie auf den Toiletten das Rauchen streng verboten, nur in dem dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Bereich ist das Rauchen gestattet. Zuwiderhandeln kann Fehlalarm auslösen. Die Kosten dafür trägt der Verursacher. Unsere Gastronomie mit Selbstbedienung bietet Ihnen ein reichhaltiges Angebot an Speisen und Getränken. Um die Preise familiengerecht halten zu können, appellieren wir an Ihr Verständnis, dass wir das Mitbringen von Speisen und Getränken nicht gestatten können. Davon ausgenommen ist Babynahrung, die wir Ihnen auch gerne erwärmen. Behälter aus Glas oder Porzellan, sowie Süßigkeiten und sonstige Speisen und Getränke dürfen nicht in den Spielbereich mitgenommen werden. Unsere Einrichtung dient der Bewegung und dem Spiel, was Umsicht und gegenseitige Rücksichtnahme gegenüber anderen Gästen erfordert. Der Betreiber übernimmt keine Betreuungspflicht für die Kinder. Diese liegt ausschließlich bei der/den Begleitperson/en. Wir machen die Begleitpersonen darauf aufmerksam, ihre Betreuungspflicht auch wirklich auszuüben. Zur Sicherheit der eigenen und der anderen Kinder darf im gesamten Spielbereich kein eigenes Spielzeug benutzt werden. Vor allem ist es strikt untersagt, harte, lose oder spitze Gegenstände mit in den Spielbereich zu nehmen. Alle Anlagen und Einrichtungen der Halle dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung benutzt werden. Die Nutzung sämtlicher Spielgeräte und Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers die Einrichtung in einem gebrauchsfähigen und sicheren Zustand zu erhalten. Der Betreiber und seine Mitarbeiter haften nur bei Vorsatz und Fahrlässigkeit. Kinder ab 8 Jahren dürfen die Halle ohne Begleitung eines Erwachsenen besuchen. Der Betreiber übernimmt keine Betreuungspflicht dieser Kinder. Kinder unter 8 Jahren können die Halle nur mit Begleitung eines Erwachsenen besuchen. |

